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Hinsichtlich der Struktur und Form sind für Überprüfungen von Gutachten keine bindenden Vorgaben seitens des Gesetzgebers veröffentlicht. Auch die einschlägige Literatur gibt hierzu keinerlei Hinweise.
Aus diesem Grund halten wir uns bei der Prüfung von bereits vorliegenden Wertermittlungen an dieselben Prämissen, die wir bei der Erstellung von Gutachten generell verfolgen und einhalten:
Dies gilt gleichwohl für die Fälle der Ober-, Kontroll- als auch Gegengutachten.
Das nachfolgende Schaubild zeigt die unterschiedlichen Fallgestaltungen sowie deren Zusammenhänge schematisch auf (in Anlehnung an Sommer, G./Kröll, R./Piehler, J.: Grundstücks- und Gebäudewertermittlung. Freiburg 2005, Band 2, Gruppe 8, S.203) 
Das Honorar für die Erstellung eines Wertgutachtens richtet sich nach dem Wert der Immobilie/ des Rechts und wird nach folgender Honorartabelle >> abgerechnet.
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