Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Wohnung zur Miete, Mönchengladbach MG-Bettrath - Großzügige, helle DG-Maisonettewohnung mit Sonnenbalkon und Einbauküche
- Zimmer 3,50
- Wohnfläche 112 m²
- Miete zzgl. NK 790 €