Erklärung zur Barrierefreiheit

Esch Immobilien ist bemüht, seine Webseite und mobile Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Firma Esch Immobilien www.esch-immobilien.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Aufgrund der Selbsteinschätzung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Mai 2025 erstellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dateien: Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht oder nur zum Teil barrierefrei vor.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, können Sie für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen das Kontaktformular nutzen.

Links

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

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